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BaFin verzichtet auf Verlängerung des Leerverkaufsverbotes

Die Allgemeinverfügungen der BaFin vom 19. und 21. September 2008 zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in 11 Finanzwerten sind mit Ablauf des 31. Januar 2010 ersatzlos ausgelaufen. Die Lage an den Finanzmärkten hat sich nach Ansicht der BaFin während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung des Leerverkaufverbotes verzichtet werden kann. Im Fall einer erneuten Verschärfung werden jedoch neue Leerverkaufsregulierungen nicht ausgeschlossen.

Dabei galten doch gerade Leerverkäufe als die Methode die mit Schuld war an der Finanzkrise und nun findet man in den Medien nix.

BaFin verzichtet auf Verlängerung des Leerverkaufsverbotes
Die Allgemeinverfügungen der BaFin vom 19. und 21. September 2008 zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in 11 Finanzwerten sind mit Ablauf des 31. Januar 2010 ersatzlos ausgelaufen. Die Lage an den Finanzmärkten hat sich nach Ansicht der BaFin während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung des Leerverkaufverbotes verzichtet werden kann. Im Fall einer erneuten Verschärfung werden jedoch neue Leerverkaufsregulierungen nicht ausgeschlossen.

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